Ehrenamtliches Engagement – was erwartet mich da?

Welche Rechte, welche Pflichten habe ich als freiwillige Einsatzkraft im THW? Hier findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Dienst im THW.

Was muss ich tun, um mich im THW zu engagieren?

Wende dich einfach über das Kontaktformular an uns. Wir stehen für Fragen jederzeit zur Verfügung.

THW-begeisterte Kinder und Jugendliche zwischen zehn und 17 Jahren können auch schon mitmachen. Die THW-Jugend hat die Aufgabe, Kinder und Jugendliche in spielerischer Form an die Technik des THW heranzuführen. Nähere Informationen findest du hier.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Da jeder Einsatz des THW auch Verantwortung bedeutet, müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt sein, bevor man im THW mitarbeiten kann.
Folgende Voraussetzungen solltest du mitbringen:

  • Du bist zwischen 18 und 60 Jahre alt.
  • Du bist körperlich fit, da Einsätze häufig körperliche Belastungen mit sich bringen.
  • Dein ständiger Aufenthaltsort ist die Bundesrepublik Deutschland (auch mit anderer Staatsangehörigkeit).
  • Du bist für den Dienst im THW verfügbar.
  • Du bist nicht von einer anderen Katastrophenschutzorganisation unehrenhaft entlassen worden.
  • Du bekennst dich zum demokratischen Rechtsstaat.
  • Du bist nicht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr rechtskräftig verurteilt worden (anders bei Aussetzung der Strafe zur Bewährung).
  • Du bist nicht nach §13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen.

Solltest du dir nicht sicher sein, ob du diese Punkte erfüllst, melde dich einfach bei uns.

Was beinhaltet die Aufnahme ins THW?

Mit Ausfüllen des Aufnahmeantrags wirst du auf unbestimmte Zeit in das THW aufgenommen. Du unterschreibst ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis, das die Leistung humanitärer Hilfe für in Not geratene Menschen sowie Bergung und Schutz von Sachgütern beinhaltet. Damit verpflichtest du dich, alle Pflichten wahrzunehmen, die mit der Erfüllung dieser Aufgaben einhergehen.

Im THW gibt es eine Probezeit von sechs Monaten. In dieser Zeit können beide Seiten ohne Angabe von Gründen das Dienstverhältnis kündigen. Danach kann das Dienstverhältnis durch eine schriftliche Erklärung mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Ein Anspruch auf die Aufnahme in den Dienst der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk besteht nicht. 

Beruf und Ehrenamt – ist das vereinbar?

Ehrenamt funktioniert nur, wenn den freiwilligen Helferinnen und Helfern dadurch keine Nachteile im Beruf entstehen. Denn ein Einsatz ist nun mal nicht nach Feierabend- oder Urlaubszeiten planbar. 

Das liebe Geld:
Das THW sorgt dafür, dass Arbeitgebern der Ausfall deiner Arbeitskraft erstattet wird. Somit ist auch die Fortzahlung von Lohn und Gehalt für die Einsatzkräfte gesichert. Dies gilt für angeordnete Einsätze, Übungen, Lehrgänge und sonstige Ausbildungsveranstaltungen. Beruflich Selbständige erhalten gegebenenfalls eine Verdienstausfallerstattung nach der THW-Entschädigungsrichtlinie. 

Das bedeutet, du erhälst im Einsatzfall ganz normal deinen Lohn und das THW erstattet dem Arbeitgeber den Ausfall. Du musst dich als Helfer nicht um Formalitäten etc. kümmern.

Das Plus des Ehrenamts für Arbeitgeber:
Das THW ist auf die Arbeitgeber als Partner angewiesen. Denn ohne die Freistellung für einen Einsatz würde das ehrenamtliche Prinzip im Bevölkerungsschutz nicht funktionieren. Das freiwillige Engagement von Mitarbeitern hat aber auch Vorteile für Arbeitgeber. THW-Einsatzkräfte haben nicht nur einen ausgeprägten Sinn für Teamwork und Verantwortung, sie bringen auch viele Zusatzqualifikationen von technischen Ausbildungen über Erste-Hilfe-Kenntnisse bis hin zu Führungsstrategien mit, von denen auch die Arbeitgeber profitieren können. 

Mehr zum Thema Arbeitgeber und THW findest du hier.

Wie bin ich im THW-Dienst versichert?

Während des Dienstes im THW – vom Einsatz bis hin zur Übung und Ausbildung – bist du gemäß § 2 des siebten Buches des Sozialgesetzbuches gegen Unfälle bei der Unfallkasse des Bundes versichert. Wenn du Mitglied der THW-Helfervereinigung e.V. bist, bist du in der Regel durch den Jahresbeitrag versichert. 

Welche Pflichten habe ich als THW-Kraft?

Zuverlässigkeit ist das höchste Gut im Bevölkerungsschutz – die Gewissheit, dass Hilfe kommt, wenn man in Not ist. Das THW als Organisation im Bevölkerungsschutz ist damit auf die Zuverlässigkeit seiner Einsatzkräfte angewiesen. Deshalb gibt es auch für freiwillige Helferinnen und Helfer Pflichten, die eingehalten werden müssen. 

Meine Pflichten als THW-Einsatzkraft:

  • regelmäßig an Einsätzen, angeordneten Übungen, Lehrgängen, Ausbildungsveranstaltungen und sonstigen Veranstaltungen teilnehmen
  • regelmäßig und pünktlich am Dienst teilnehmen
  • Dienst-, Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften beachten
  • dienstlichen Weisungen nachkommen
  • die Regelungen für die Beurlaubung und Dienstbefreiung befolgen
  • die Ausstattung und Einrichtung sorgfältig und nur zu dienstlichen Zwecken verwenden
  • sich in die Gemeinschaft der Helferinnen und Helfer einfügen und kameradschaftlich verhalten
  • das Ansehen des THW in der Öffentlichkeit nicht schädigen
  • jede Veränderung in Ihren persönlichen Verhältnissen unverzüglich dem THW melden (dazu gehören beispielsweise Änderung von Anschrift und Familienstand, Arbeitgeberwechsel usw.)

Verstöße gegen diese Pflichten müssen vom THW ernst genommen werden, denn sonst kann die Einsatzbereitschaft nicht sichergestellt werden. Bei Verstößen gegen die Pflichten, wie Fernbleiben vom Dienst ohne rechtzeitige und anerkannte Begründung, unpünktliche Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen und Nichtbefolgung dienstlicher Weisungen, kann der THW-Ortsbeauftragte Ermahnungen aussprechen. Im Wiederholungsfall können Pflichtverstöße die Entlassung aus dem THW zur Folge haben. 

Wie sieht es mit Urlaub aus? 

Dir steht pro Kalenderjahr sechs Wochen Erholungsurlaub zu. 

Bei wichtigen persönlichen und beruflichen Gründen gibt es Dienstbefreiungen und Sonderurlaube, die beim Ortsbeauftragten beantragt werden können. Zu den genauen Bedingungen der Urlaube und Dienstbefreiungen sprich uns gerne an.

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So können Sie uns erreichen:
Unsere Unterkunft ist jeden Mittwoch von 19.00 - 22.00 Uhr besetzt.
Unsere Jugendgruppe trifft sich jeden Samstag in den geraden Kalenderwochen von 15.00 -18.00 Uhr.
 
Anschrift:
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk 
Ortsverband Melle
In der Eue 4
49324 Melle 

 

Ortsbeauftragter: 

Marco Plesner

Ortsjugendleiter: 

Pascal Pfeiff

 

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