Unsere Aufgabe

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 52, 55 und 57 der Abgabenordnung durch Förderung von Maßnahmen zur Sicherung von Menschen, Tieren und Sachgütern in Gefahrenlagen, insbesondere zur Rettung von Menschenleben aus Lebensgefahr.

Weitere satzungsmäßige Aufgaben unteranderem sind:

  • Verbesserung der sozialen Absicherung seiner Mitglieder und Helfer des THW sowie der THW-Jugend
  • Förderung der Jugendpflege und Jugendarbeit innerhalb des THW
  • Durchführung von sozialen, humanitären und karitativen Maßnahmen
  • Finanzierung von Vorhaben, die den satzungsmäßigen Zwecken dienen
  • Beschaffung von Ausstattung / Ausrüstung für satzungsmäßige Zwecke

 

Der Verein ist selbstlos tätig und sieht sich nicht als Konkurrenz zur Bundesanstalt Technisches Hilfswerk oder der gewählten Helfervertretung. Er will vielmehr die Arbeit der Vorgenannten nach Möglichkeit unterstützen und fördern.